Gäste können Menschen mit geringem Einkommen werden, das heißt, dass ihnen monatlich als Einzelperson maximal 900 Euro zur Verfügung stehen. Zu diesem Personenkreis können beispielsweise zählen: Arbeitslose, Alleinerziehende mit ihren Kindern, Familien mit ALG I und ALGII Bezug, Menschen aus dem Niedriglohnsektor oder mit Minijobs, Seniorinnen und Senioren mit niedriger Rente oder Grundsicherung. Das KulturWerk orientiert sich bei den Einkommensgrenzen an den Leitlinien der „Berliner Tafel“ von LAIB und SEELE.

  • 1 Pers. 900,00 Euro
  • 2 Pers. 1.200,00 Euro
  • 3 Pers. 1.500,00 Euro
  • 150,00 Euro für jedes weitere Kind

Die Anmeldung der Kulturgäste kann bei unseren sozialen und öffentlichen Partnern oder direkt beim KulturWerk erfolgen. Die Interessierten geben ihre Kontaktdaten sowie kulturelle Vorlieben (z.B. Konzert, Theater, Vortrag, usw.) an, legen ihren Einkommensnachweis vor und schon sind sie für ein Jahr Gäste beim KulturWerk.
Einkommensnachweise können z.B. sein:

  • Bescheide für ALG I und ALG II
  • Hartz IV-Bescheid für Kinder
  • Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
  • Lohnabrechnung, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht
  • Rentenbescheid

Mit freundlicher Unterstützung

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