1. Sie füllen das Anmeldeformular direkt bei uns oder bei einem Sozialpartner aus und legen Ihren Einkommensbescheid vor. Die Berechtigung wird vor Ort überprüft und schon sind Sie für ein Jahr unser Gast.
  2. Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen rufen Sie persönlich an und laden Sie zur Veranstaltung ein. Sie entscheiden, ob Sie hingehen möchten.
  3. Die Karten liegen dann an der Abendkasse -auf Ihren Namen reserviert -für Sie bereit. Nach Möglichkeit stellen wir Ihnen pro Veranstaltung zwei Karten zur Verfügung, so dass Sie eine Begleitperson einladen können.

Bitte beachten Sie:
Wer 3x seine reservierten Plätze verfallen lässt, wird aus dem Verteiler ausgeschlossen. Jeder freie Platz ist ein Geschenk und sollte nicht leer bleiben. Daher bitten wir um Verbindlichkeit. Es ist für jeden Gast eine Ehrensache, sich auch selbst zu prüfen, ob er wirklich bedürftig ist. Jeder Gast ist stolz, sich abzumelden, wenn er wieder aus eigener Kraft am kulturellen Leben teilnehmen kann.

Gäste können Menschen mit geringem Einkommen werden, das heißt, dass ihnen monatlich als Einzelperson maximal 900 Euro zur Verfügung stehen. Zu diesem Personenkreis können beispielsweise zählen: Arbeitslose, Alleinerziehende mit ihren Kindern, Familien mit ALG I und ALGII Bezug, Menschen aus dem Niedriglohnsektor oder mit Minijobs, Seniorinnen und Senioren mit niedriger Rente oder Grundsicherung. Das KulturWerk orientiert sich bei den Einkommensgrenzen an den Leitlinien der „Berliner Tafel“ von LAIB und SEELE.

  • 1 Pers. 900,00 Euro
  • 2 Pers. 1.200,00 Euro
  • 3 Pers. 1.500,00 Euro
  • 150,00 Euro für jedes weitere Kind

Die Anmeldung der Kulturgäste kann bei unseren sozialen und öffentlichen Partnern oder direkt beim KulturWerk erfolgen. Die Interessierten geben ihre Kontaktdaten sowie kulturelle Vorlieben (z.B. Konzert, Theater, Vortrag, usw.) an, legen ihren Einkommensnachweis vor und schon sind sie für ein Jahr Gäste beim KulturWerk.
Einkommensnachweise können z.B. sein:

  • Bescheide für ALG I und ALG II
  • Hartz IV-Bescheid für Kinder
  • Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
  • Lohnabrechnung, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht
  • Rentenbescheid

Wir laden Sie ein, Mitglied in unserem Verein zu werden. Als Mitglied unterstützen Sie mit einem jährlichen Beitrag unsere Arbeit und tragen so dazu bei, eine verlässliche Grundlage für unseren Einsatz zu schaffen, denn ohne Telefon und EDV können wir unsere Gäste nicht erreichen. Unterstützen können Sie uns auch als Freund, Förderer oder Sponsor. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Zum Beitrittformular...

Unser Flyer zum Ausdrucken...

Mit freundlicher Unterstützung

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